Die äußere Abkantung (1) der Einwurfsperre wird auf die Klappe der geschlossenen Briefkastentür gesteckt und diese dann geschlossen. Dabei wird die Einwurfsperre so weit nach innen geschoben bis die innere Abkantung (2) hinter die Durchgreifschräge fällt. Die Briefkastenklappe ist nun verriegelt und kann nicht mehr geöffnet werden. Um die Verriegelung zu entfernen muss die Briefkastentür aufgeschlossen werden. Natürlich kann die Einwurfsperre auch bei geöffneter Briefkastentür angebracht werden.